Brauche Ich einen Energieausweis?

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Wann immer Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten, benötigen Sie heute einen Energie­ausweis. Das betrifft den Verkauf ebenso wie die Vermietung. Im Folgenden finden Sie deshalb alle Tipps und Tricks rund um den Energieausweis.

Wann brauche ich den Energieausweis?

Sie benötigen sowohl bei dem Verkauf als auch bei der Vermietung Ihrer Immobilie die aktuellen Energie­kenn­werte. Dies schreibt die EnEV seit 2014 vor. Der Ausweis muss den Inter­es­senten unauf­ge­fordert vorgelegt werden. Andern­falls droht Ihnen oft sogar Schadens­ersatz. Einzige Ausnahmen sind denkmal­ge­schützte Gebäude und bestimmte kleine Immobilien (Nutzfläche bis 50 Quadrat­meter) oder Abriss­häuser. Der Energie­ausweis sollte unbedingt vor Beginn der Vermarktung beschafft werden! Einige Angaben daraus müssen bereits auch in der Annonce Ihrer Immobilie veröf­fent­licht werden.

Welche Angaben aus dem Energie­ausweis muss ich im Inserat veröffentlichen?

Pflicht­an­gaben sind:

  • Baujahr des Gebäudes

  • Heizungsart

  • Energie­ausweis-Art (Verbrauch oder Bedarf)

  • Endener­gie­bedarf bzw. Endener­gie­ver­brauch in kWh/Quadratmeter

  • Energie-Effizi­enz­klasse

Welche Arten von Energie­ausweis gibt es?

Zwei Typen des Energie­aus­weises sind möglich. Der Verbrauchs­ausweis wird anhand der Energie­ver­brauchs­werte der letzten drei Jahre erstellt und ist relativ leicht zugänglich. Ein Bedarfs­ausweis ist wesentlich aufwen­diger. Dafür errechnet ein Experte theore­tische Verbrauchs­werte unter Berück­sich­tigung von Größe, Dämmung, Heizung und vielen weiteren Faktoren. Das ist teurer als ein Verbrauchsausweis.

Welchen Energie­ausweis brauche ich?

Es gibt Fälle, in denen Sie zur Vorlage eines Bedarfs­aus­weises verpflichtet sind. Das ist unter anderem der Fall, wenn der Bauantrag des Gebäudes vor dem 1.11.1977 einge­reicht wurde und es weniger als fünf Wohnein­heiten beinhaltet. Hier gibt es nur Ausnahmen, wenn das Haus nachweislich in einer Form gebaut oder moder­ni­siert wurde, dass die Wärme­schutz­ver­ordnung von 1977 erreicht wurde. Auch ist ein Bedarfs­ausweis nötig, wenn die Voraus­set­zungen für einen Verbrauchs­ausweis nicht gegeben sind – etwa bei einem Neubau, wo keine drei Abrech­nungs­pe­rioden nachge­wiesen werden können.
Ist keine dieser Bedin­gungen erfüllt, dürfen Sie die Art des Energie­aus­weises frei bestimmen – und werden in der Regel den günsti­geren Verbrauchs­ausweis wählen.

Was kostet mich ein Energieausweis?

Wenn Sie einen Makler beauf­tragen, übernimmt dieser in der Regel die Kosten und den Aufwand für die Erstellung des Energie­aus­weises für Sie. Vermieten oder verkaufen Sie privat, müssen Sie regel­mäßig einen Energie­ausweis selbst organi­sieren. Ansonsten kostet ein Verbrauchs­ausweis in der Regel zwischen 50 bis 100 Euro, ein Bedarfs­ausweis 400 bis 500 Euro. Bei Eigen­tums­woh­nungen gibt es oft einen Energie­ausweis bei der Hausver­waltung, so dass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.

Energie­ausweis beantragen? Sprechen Sie uns an, wir helfen gern weiter!

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