Eine Scheidung ist sehr schwer für alle Beteiligten. Meistens hängen nicht nur Emotionen an der zerbrochenen Beziehung – auch gemeinsames Eigentum erschwert die Trennung. Gerade eine Immobilie sorgt oft für Streit, denn schließlich kann man sie nicht einfach zerteilen und jedem die Hälfte geben. In schwierigen Situationen gibt es deswegen die Lösung der Teilungsversteigerung. Um Fragen zu klären und Tipps für mehr Gewinn zu erhalten, lesen Sie heute bei uns deshalb alles Wichtige zur Teilungsversteigerung.
Immocast Folge zur Teilungsversteigerung
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Bei einer Trennung passiert es immer wieder, dass einer der Partner in der eigenen Immobilie wohnen bleiben möchte – gerade, wenn Kinder dabei sind. Aber eine Einigung ist häufig sehr schwer. Wer darf wohnen bleiben? Wie soll der ausgezogene Partner dafür vergütet werden?
Wenn hier kein gemeinsamer Nenner gefunden wird, dann kommt es oft zur Teilungsversteigerung. Das ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Ziel ist es, das Vermögen – hier: die Immobilie – fair aufzuteilen. Leider besteht auch hier das Risiko, dass die Immobilie unter Wert versteigert wird.
Wann ist die Teilungsversteigerung möglich?
Bei einer rechtskräftigen Scheidung kann jeder der Partner eine Teilungsversteigerung beantragen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das bereits vor der Scheidung passieren kann. Gehören einem Partner, der verkaufen möchte, mehr als 10 Prozent der Immobilie, ist das möglich. Die Grundlage dafür ist der § 1365 BGB.
Wann sollten wir über eine Teilungsversteigerung nachdenken?
Natürlich ist es immer besser, wenn Sie sich durch einen Kompromiss einigen können. Leider ist das aber nicht immer möglich. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, sich zu einigen, sollten Sie bedenken:
- Es kann passieren, dass Sie Geld verlieren, weil die Immobilie unter dem Marktwert verkauft wird
- Es entstehen beachtliche Kosten für das gesamte Verfahren.
- Möchte ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben, besteht gerade in der aktuellen Marktlage die Gefahr, überboten zu werden.
Wie hoch sind die Kosten, und wer zahlt?
Eine Teilungsversteigerung wirft verschiedene Kosten auf. Verfahrens- und Anwaltskosten sind abhängig vom Verkehrswert Ihrer Immobilie. In der Regel sollten Sie rechnen mit einer höheren vierstelligen Summe:
- 1000-2500 € für das Wertgutachten
- 50-150 € Antragskosten
- 0,4-Gebühr für den Rechtsanwalt: Siehe Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Jeweils 0,5-Gebühr für Verfahren und Versteigerungstermin
Normalerweise werden die Kosten vom Verkaufspreis abgezogen, bevor dieser an Sie ausgezahlt wird. Dadurch werden die Kosten auf beide (Ex-)Ehepartner aufgeteilt.
Übrigens: Wenn Ihre Immobilie nicht erfolgreich versteigert wird, so muss der Antragssteller allein die Verfahrenskosten tragen.
Muss ich der Teilungsversteigerung zustimmen?
Grundsätzlich können Sie die Teilungsversteigerung nicht mehr abwenden, wenn sie einmal im Gang ist. Unter bestimmten Umständen ist aber eine Verzögerung bis zu sechs Monate möglich. Das gilt etwa, wenn das Wohl der Kinder dadurch bedroht wäre. Diese vorübergehende Einstellung kann mehrfach beantragt werden, bis zu insgesamt fünf Jahre.
Ich möchte in der Immobilie wohnen bleiben – geht das?
Wenn Ihre Immobilie in die Teilungsversteigerung geht und sie darin wohnen bleiben möchten, so müssen Sie das Haus oder die Wohnung zum Termin selbst ersteigern. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie eine Finanzierung stemmen können. Da der Gewinn ja unter den Ex-Partnern aufgeteilt wird, profitieren Sie aber auch von der bereits abgezahlten Schuld. Im Übrigen haben Sie durch die Versteigerung die Möglichkeit, Ihre eigene Immobilie deutlich unter Verkehrswert zu ersteigern und somit Ihrem Partner weniger auszahlen zu müssen als bei einer gütlichen Einigung.
Teilungsversteigerung: Muss ich Grunderwerbssteuer zahlen?
Bei einer Teilungsversteigerung entfällt die Grunderwerbssteuer, wenn Sie selbst oder ein Verwandter ersten Grades die Immobilie ersteigert. Das gilt nicht nur bei ehemaligen Ehepartnern, sondern auch bei ehemaligen Lebensgefährten.
Diese Unterlagen müssen Sie für eine Teilungsversteigerung vorbereiten:
Antrag auf Teilungsversteigerung:
Sind die Bedingungen zur Teilungsversteigerung erfüllt, kann jeder Partner darauf einen Antrag stellen. Dies geschieht bei Ihrem zuständigen Amtsgericht durch einen formlosen schriftlichen Antrag. Dafür benötigen Sie als Nachweis einen Grundbuchauszug, in dem Sie als Eigentümer eingetragen sind. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Wertgutachten der Immobilie:
Dieses muss von einem Gutachter oder Sachverständigen erstellt werden. Sie können diesen entweder selbst beauftragen, wenn Ihr Partner seine Zustimmung gibt. Es kann auch ein Gutachter vom Gericht bestellt werden. Nicht nötig ist die Begutachtung in der Regel, wenn schon ein aktuelles Gutachten vorliegt. Diese darf maximal einige Monate alt sein.
Informationen zu Belastungen:
Eine eventuelle Grundschuld ist vor der Versteigerung offenzulegen. Das gleiche gilt für ein Wohn- oder Nutzungsrecht. Ein lebenslanges Wohnrecht wird im Übrigen durch die Teilungsversteigerung nicht aufgelöst.
Gibt es eine Alternative zur Teilungsversteigerung?
Wenn keiner der beiden Partner in der Immobilie wohnen bleiben möchte, kann es sich lohnen, über eine freiwillige Versteigerung nachzudenken. Hier müssen Sie nicht damit rechnen, dass die Immobilie gegen Ihren Willen unter Wert verkauft wird.
Noch besser ist es natürlich, wenn Sie sich doch noch einigen können, die Immobilie regulär zu verkaufen. Dann können Sie in Ruhe und ohne Druck den besten Preis erzielen. Außerdem sparen Sie die erheblichen Kosten, die mit einer Teilungsversteigerung einhergehen. Somit erhält jeder Partner am Ende auch deutlich mehr Kapital, um sich ein neues Leben aufzubauen.