Baukin­dergeld – die wichtigsten Fragen kurz geklärt

ArtikelbildBaukin­dergeld – die wichtigsten Fragen kurz geklärt

Haben Sie in den vergan­genen Wochen eine Immobilie gekauft oder planen in näherer Zukunft einen Notar­vertrag zu unter­schreiben? Dann sollten Sie sich unbedingt mit dem Baukin­dergeld befassen. Aber nicht jeder Hauskäufer hat Anspruch auf diesen staat­lichen Zuschuss. Die wichtigsten Fragen zum Baukin­dergeld klärt heute Carsten Frick, Immobilien­makler und Geschäfts­führer von Mein Makler.

Was genau ist eigentlich das Baukindergeld?

Das Baukin­dergeld ist ein finan­zi­eller Zuschuss des Bundes zum Wohnim­mo­bi­li­enkauf für Familien, die sich ansonsten kein Eigenheim leisten könnten. Dieser Zuschuss muss auch nicht zurück­ge­zahlt werden. Gezahlt wird er von der Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW).

Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?

  • Um seinen Zweck auch zu erfüllen, gibt es natürlich einige Voraus­set­zungen für einen Anspruch auf Baukindergeld.

  • Sie dürfen zuvor noch keine eigene Immobilie besitzen

  • Sie müssen Kinder unter 18 Jahren haben (Anspruch auf Kindergeld) oder mit jemandem zusam­men­wohnen, der Kinder hat

  • Die Person mit den Kindern muss mindestens zu 50 % Eigen­tümer der Immobilie sein

  • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen

  • Ihr Familien-Brutto­jah­res­ein­kommen darf nicht mehr als 75.000 Euro betragen. Dieser Freibetrag wird für jedes Kind um 15.000 Euro erhöht.

Wie viel Baukin­dergeld erhalte ich?

Sie erhalten bei Bewil­ligung zehn Jahre lang jedes Jahr 1200 Euro für jedes Kind unter 18, das bei Antrags­stellung bereits geboren ist. Wird später noch ein weiteres Kind geboren, erhalten Sie für dieses Kind keinen weiteren Zuschuss. Bei drei Kindern wären das also 3600 Euro jährlich und somit 36.000 Euro über die zehn Jahre.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Das Baukin­dergeld ist seit 1.1.2018 möglich und kann bis zum 31.12.2020 beantragt werden, wenn Sie in dieser Zeit eine Bauge­neh­migung erhalten oder einen Kaufvertrag unter­zeichnen. Spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie muss der Antrag aber gestellt worden sein.

Wie stelle ich den Antrag und welche Nachweise brauche ich?

Zunächst einmal stellen Sie innerhalb der Frist (also maximal drei Monate nach Einzug) den Antrag online bei der KfW. Dabei müssen Sie einmal Ihre Identität nachweisen, etwa per Postident-Verfahren. Relativ zügig erhalten Sie eine Auftrags­be­stä­tigung, aber bis zur Bewil­ligung kann es etwa drei Monate dauern. In dieser Zeit müssen Sie im Portal online einige Nachweise hochladen. Dazu zählen etwa:

  • Ein Eigen­tums­nachweis für die fragliche Immobilie, z.B. Grund­buch­auszug oder Vormerkung

  • Bei Bestands­im­mo­bilien: Melde­be­schei­nigung für die Antrags­steller und deren Kinder

  • Bei Neubau: Baugenehmigung

  • Einkom­men­steu­er­be­scheide der letzten zwei Jahre

Was passiert, wenn meine Kinder oder ich nicht die vollen zehn Jahre in der Immobilie wohnen?

Im Förder­zeitraum von zehn Jahren kann natürlich eine Menge passieren. Aber Sie sollten unbedingt beachten: Wenn Sie nicht mehr selbst in der Immobilie wohnen, müssen Sie dies unver­züglich der KfW mitteilen. Die Förderung stoppt dann auch. Aber keine Sorge: Recht­mäßig geleistete Zahlungen aus den vergan­genen Jahren müssen Sie nicht zurückzahlen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Immobi­li­en­ex­perten wenden.

Weitere Artikel aus dem Bereich Immobilienwissen