Immobilienmakler
Voraussetzung.

Interessieren Sie sich für Immobilien? Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, eine Tätigkeit als Immobilienmakler aufzunehmen? Schließlich ist der Immobilienmarkt eine lukrative und sehr abwechslungsreiche Branche, die viele Möglichkeiten für eine berufliche Selbstverwirklichung bietet. Das Interesse an Häusern, Wohnungen und Grundstücken scheint dabei seit Jahren ungebrochen. Im Hinblick auf viele unsichere Wertanlagen in wirtschaftlich turbulenten Zeiten steigt die Bedeutung von Immobilien eher noch an. Ein guter Zeitpunkt also, sich für eine Tätigkeit als Immobilienmakler und deren Voraussetzungen zu interessieren. Wir informieren Sie hier, wie Sie Immobilienmakler werden. Sie werden sehen, dass sich auch für Quereinsteiger interessante Möglichkeiten im Immobilienbereich bieten.

Immobilienmakler werden: Voraussetzungen

Eine Tätigkeit als Immobilienmakler ist für viele Menschen schon deshalb sehr interessant, weil zur Ausübung dieses Berufsbildes keine klassische Ausbildung notwendig ist. Kurz gefasst, gibt es eine formale Voraussetzung für den Immobilienmakler: die Gewerbeerlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO).

Viele Menschen sehen den Immobilienmakler typischerweise und vorwiegend engagiert im Verkaufsgespräch. Darin erschöpft sich seine Tätigkeit aber nicht. Der Makler erstellt auch Abrechnungen, hilft dabei, Baupläne zu konstruieren und wirkt im Rechnungswesen vor allem in der Zahlungsabwicklung mit. Manche Makler betätigen sich als Verwalter umfangreicher Objekte. Wenn ein Makler auch Angestellte beschäftigt, kann die gesamte Tätigkeit nochmals um einiges komplexer und anspruchsvoller werden. Neben einem guten Verkaufstalent sind daher ein Gespür für Zahlen, ein räumliches Vorstellungsvermögen und Organisationstalent hilfreich, um erfolgreich in der Immobilienbranche zu bestehen.

Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass sich Makler Haftungsrisiken ausgesetzt sehen können. Der Maklervertrag zwischen dem Immobilienmakler und dem Kunden kann verschiedenste Pflichten des Maklers begründen. Kommt er diesen nicht nach, können sich eventuell Schadensersatzansprüche seines Vertragspartners ergeben. Hier entsteht eine Vielzahl von Pflichten wie Aufklärungs-, Beratung-, Nachprüfungs- oder Erkundigungspflichten. In manchen Fällen besteht auch eine Tätigkeitsverpflichtung des Maklers. Bei falschen Exposés haftet der Makler möglicherweise für unrichtige Angaben.
Seit dem 1. August 2018 müssen Makler außerdem immer innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Fortbildung vorweisen.

Freude am Umgang mit Menschen

Wenn der Gewerbeschein die wichtigste formale Voraussetzung für den Immobilienmakler ist, so dürfte die Freude am Umgang mit Menschen einen relevanten inhaltlichen Aspekt dieser Tätigkeit beschreiben. Dazu gehört auch, dass der künftige Immobilienmakler eine gewisse Menschenkenntnis von Hause aus mitbringt. Hier profitieren besonders oft Quereinsteiger oder fachfremde Menschen, die bereits über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung im Kontakt mit anderen Menschen verfügen. Verkaufserfahrung ist hier klar von Vorteil. Gute Immobilienmakler verstehen sich darauf, die Zahlungskraft ihrer Klientel einzuschätzen sowie passende Objekte für die jeweiligen Kunden zu finden. Daneben vermitteln sie durch ihre Fach- und Sachkenntnis im Immobilienbereich Vertrauen. Sie können sich deshalb auch in besonders schwierige Verkaufsgespräche einbringen, wenn beispielsweise die Vorstellungen des Verkäufers zum Kaufpreis stark von denen des potentiellen Käufers abweichen.

Immobilienmakler werden ohne Ausbildung

Viele Menschen können nicht glauben, dass eine Tätigkeit als Immobilienmakler ohne Ausbildung möglich ist. Inhaltlich profitieren die meisten Makler von Ausbildungslehrgängen, die sie auf eigene Kosten an privaten Institutionen durchlaufen oder an betriebsinternen Akademien besuchen. Solche Ausbildungslehrgänge ermöglichen auch eine Spezialisierung und Schärfung des eigenen Profils, die dem Immobilienmakler bei seiner Tätigkeit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Beispielsweise spezialisieren sich einige Makler auf Gewerbeimmobilien.

In der Regel fällt allerdings der Einstieg in den Immobilienbereich recht leicht, weil zu diesem Zeitpunkt keine spezielle Ausbildung nachgewiesen werden muss. Das gibt Interessierten auch die Möglichkeit, sich speziellere Kenntnisse nach Aufnahme der Tätigkeit laufend zu erwerben. Man kann auf diese Art und Weise prüfen, ob die Maklertätigkeit tatsächlich den eigenen Vorstellungen entspricht, bevor man in teure Spezialausbildungen investiert.

Der Maklerschein / die Immobilienmakler Lizenz

Im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Maklertätigkeit fallen häufig die Begriffe Immobilienmakler Lizenz oder Maklerschein. Viele Interessierte stellen sich vor, dass dieser Maklerschein Voraussetzung zur Aufnahme der Tätigkeit ist. Manchmal erhalten entsprechende Institutionen deshalb auch Anfragen, wie man den Maklerschein erwerben kann. Ein Maklerschein im eigentlichen Sinne existiert nicht. Wenn von diesem die Rede ist, ist die Zulassung für Immobilienmakler nach § 34 C Gewerbeordnung (GewO) gemeint. Da es bei diesem „Maklerschein“ insbesondere um die Zuverlässigkeit und um geordnete Vermögensverhältnisse bei Makleranwärtern geht, dürfen diese in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Verbrechens, beziehungsweise wegen eines Diebstahls, einer Unterschlagung, einer Erpressung, eines Betruges, einer Untreue, einer Geldwäsche, einer Urkundenfälschung, einer Hehlerei, wegen Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtlich verurteilt worden sein. Über ihr Vermögen darf kein Insolvenzverfahren durchgeführt werden.

Die Gewerbeerlaubnis beim Immobilienmakler

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 C Gewerbeordnung liegt entweder bei der Behörde aus oder kann heute vielfach online auf der entsprechenden Webseite der zuständigen Behörde heruntergeladen und ausgefüllt werden. Neben dem Antrag sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Dazu gehören:

Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde, in der Regel das zuständige Landratsamt, beziehungsweise Ordnungsamt der kreisfreien Stadtverwaltung.

Die Beantragung der Gewerbeerlaubnis für Immobilienmakler ist mit Kosten verbunden. Durchschnittlich belaufen sich diese für Makler in einem niedrigen dreistelligen Bereich bis hin zu etwa 1.500 Euro je nach Region.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wer einen Maklerschein nach § 34 C Gewerbeordnung beantragt, benötigt dazu unter anderem eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Korrekt wird diese Bescheinigung vom Finanzamt als „Bescheinigung in Steuersachen” bezeichnet. Bei der Beantragung des Maklerscheins dient sie Ihnen bei Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit. Wer mit Steuerzahlungen im Rückstand ist, wird unter Umständen als unzuverlässig betrachtet. Ähnliches kann gelten, wenn in Steuersachen ein unregelmäßiges Zahlungsverhalten beobachtet wird oder aber die Steuererklärungen nicht ordnungsgemäß abgegeben werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dazu werden in aller Regel Formulare bereitgestellt, die heute primär online zur Verfügung stehen. Wer es mit der Bescheinigung besonders eilig hat, sollte mit dem Personalausweis persönlich beim Finanzamt vorsprechen.

Führungszeugnis

Zur Erlangung der Immobilienmakler-Lizenz – der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung – muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Der Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses wird von dem Antragsteller persönlich bei der örtlichen Meldebehörde gestellt, wobei er seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Inzwischen ist es auch möglich, das Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen. Das beantragte Führungszeugnis wird der Gewerbebehörde direkt übersandt. Für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis Immobilienmakler wird das Führungszeugnis Belegart 0 benötigt.

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