Baugrund­stück in Burgaltendorf

45289 Essen / Burgaltendorf, Wohngrundstück zum Kauf

Referenz

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Sie möchten gerne in Burgaltendorf wohnen und neu bauen? Dann ist dieses Baugrundstück mit Nordwestausrichtung in ruhiger Wohnlage genau das Richtige für Sie. Eine ruhige Nachbarschaft und eine reine Wohnbebauung dominieren das Bild dieser Straße. Das Grundstück muss noch vermessen werden und ist ca. 365 m² groß. Die Grundstücksbreite liegt bei ca. 13 m und die Tiefe bei ca. 28 m. Auf dem Grundstück kann nach Ihren Wünschen ein Einfamilienhaus mit einem Baukörper von ca. 7 x ca. 11,5 m in 1,5 geschossiger Bauweise errichtet werden. Die Wohnfläche wird dann ca. 120 m² Wohnfläche betragen. Ein schicker Gartenanteil ist im Paket mit inbegriffen.

Das Grundstück ist derzeit noch mit einer Doppelgarage bebaut. Der Abriss der Garage, die Baureifmachung des Grundstücks, die Vermessungskosten etc. muss der künftige Käufer tragen.

Burgaltendorf zählt zu den beliebtesten Essener Stadtteilen und hat sich seinen dörflichen Charakter über die Jahre bewahren können. Dieser Standort ist heute durch Wohngebiete, etwas Landwirtschaft und die Ruine der Burg Altendorf geprägt, die um 1180 erbaut wurde. Mit dieser Wohnlage haben Sie alle Annehmlichkeiten direkt vor der Tür, ob Bäcker, Apotheke oder Lebensmittelladen: Alles ist fußläufig in wenigen Schritten erreichbar. Eine Bushaltestelle garantiert durch die Buslinien SB 15 und 180/166 eine schnelle Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Durch eine Grundschule mit Ganztagsbetreuung und mehrere Kindergärten bietet Burgaltendorf ein familienfreundliches Umfeld. Die Auffahrten zur B 227 bzw. A 46 sind in wenigen Minuten erreicht. Aber auch die Freizeit kommt nicht zu kurz: Zahlreiche Jogging- und Fahrradstrecken bringen Abwechslung in die sportliche Tagesgestaltung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung vorbehalten. Aufgrund des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) von 2008 sind wir im Zuge der allgemeinen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet, spätestens wenn Kaufinteresse bekundet wird, Ihre Personalien zu überprüfen und dies auch dem Gesetzgeber gegenüber nachzuweisen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir eine Kopie Ihres Personalausweises anfertigen müssen. Diese sowie sämtliche Daten werden durch uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma.

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.